Deutschland Finderlohn Fundrecht
12. Aug 2026
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Finderlohn in Deutschland: Anspruch, Höhe und Beispiele

Wie hoch ist der Finderlohn in Deutschland? Gesetzliche Prozentsätze, Rechenbeispiele, Sonderregel für Bahn und Behörden sowie faire Übergabe.
Zwei Personen übergeben einen gefundenen Rucksack an einem Bahnhof zurück

In Deutschland beträgt der gesetzliche Finderlohn nach § 971 BGB fünf Prozent des Sachwerts bis 500 Euro und drei Prozent des darüber liegenden Werts. Bei einem Gegenstand im Wert von 800 Euro sind das 25 Euro plus 9 Euro, also 34 Euro. Für Funde in öffentlichen Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine besondere, niedrigere Regel.

Dieser Ratgeber erklärt den Stand vom 12. August 2026 allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über Wert, Anspruch oder Übergabe ist eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll.

1. Wann besteht ein Anspruch auf Finderlohn?

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss nach § 965 BGB die empfangsberechtigte Person unverzüglich informieren. Ist sie unbekannt, muss der Fund grundsätzlich der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für Sachen mit einem Wert von höchstens zehn Euro entfällt diese behördliche Anzeige nach § 965 Absatz 2; eine bekannte Eigentümerin oder ein bekannter Eigentümer ist trotzdem zu informieren.

Der Finderlohnanspruch entsteht nicht einfach dadurch, dass jemand den Gegenstand besitzt. § 971 Absatz 2 schliesst ihn aus, wenn die gesetzliche Anzeigepflicht verletzt oder der Fund auf Nachfrage verheimlicht wird.

Für eine saubere Rückgabe sollte die findende Person deshalb:

  1. den Fundort und Zeitpunkt notieren;
  2. die Eigentümerin oder den Eigentümer kontaktieren, wenn eine sichere Zuordnung möglich ist;
  3. andernfalls das zuständige Fundbüro informieren;
  4. den Gegenstand sicher verwahren oder nach Anweisung abgeben;
  5. notwendige Auslagen belegen.

2. So wird der Finderlohn berechnet

§ 971 BGB nennt zwei Stufen:

  • bis 500 Euro Sachwert: fünf Prozent;
  • für den Wertanteil über 500 Euro: drei Prozent.

Die drei Prozent gelten nur für den Mehrwert oberhalb von 500 Euro, nicht rückwirkend für den gesamten Betrag.

Wert der Fundsache Rechnung Gesetzlicher Finderlohn
50 Euro 50 × 5 % 2,50 Euro
200 Euro 200 × 5 % 10 Euro
500 Euro 500 × 5 % 25 Euro
800 Euro 500 × 5 % + 300 × 3 % 34 Euro
2.000 Euro 500 × 5 % + 1.500 × 3 % 70 Euro

Massgeblich ist der Wert der konkreten gebrauchten Sache, nicht automatisch der frühere Neupreis. Zustand, Alter, Modell und Marktwert können daher relevant sein.

3. Was gilt bei persönlichem oder ideellem Wert?

Manche Dinge haben für ihre Besitzerin oder ihren Besitzer einen hohen persönlichen Nutzen, aber kaum einen objektiven Verkaufswert. Beispiele sind Fotos, persönliche Aufzeichnungen, ein alter Schlüsselbund oder Erinnerungsstücke.

Für Sachen, die nur für die empfangsberechtigte Person einen Wert haben, bestimmt § 971 Absatz 1 den Finderlohn nach billigem Ermessen. Das Gesetz nennt dafür keinen festen Prozentsatz.

Eine faire Einigung kann berücksichtigen:

  • Bedeutung des Gegenstands für die berechtigte Person;
  • Aufwand für Sicherung und Kontaktaufnahme;
  • Entfernung und Organisation der Übergabe;
  • notwendige und belegte Kosten;
  • Verhalten beider Seiten.

Persönliche Bedeutung rechtfertigt nicht automatisch jede verlangte Summe. Umgekehrt kann eine angemessene Anerkennung auch bei geringem Marktwert sinnvoll sein.

4. Auslagen kommen zum Finderlohn hinzu

§ 970 BGB regelt notwendige Aufwendungen. Hat die findende Person Ausgaben für Verwahrung, Erhaltung oder Ermittlung der empfangsberechtigten Person, kann sie Ersatz verlangen, soweit sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Mögliche Beispiele:

  • vorher vereinbarte Versandkosten;
  • geeignetes Verpackungsmaterial;
  • notwendige Fahrt zur vereinbarten Abgabestelle;
  • andere belegbare Kosten zur sicheren Verwahrung oder Rückgabe.

Finderlohn und Aufwendungsersatz sind rechtlich unterschiedliche Positionen. Vereinbart vor einem Versand schriftlich, welche Versandart gewählt wird und wer welche Kosten trägt. Ein Beleg verhindert Missverständnisse.

5. Sonderregel in Bahn, Bus und öffentlichen Behörden

Für Funde in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde beziehungsweise einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt gilt § 978 BGB.

Die Sache ist unverzüglich bei der Behörde, dem Verkehrsunternehmen oder dessen Personal abzugeben. Ist sie mindestens 50 Euro wert, kann ein Finderlohn verlangt werden. Dieser beträgt die Hälfte des normalen Betrags nach § 971.

Wert der Fundsache Normaler Finderlohn In Behörde oder öffentlichem Verkehr
50 Euro 2,50 Euro 1,25 Euro
500 Euro 25 Euro 12,50 Euro
800 Euro 34 Euro 17 Euro

Der Anspruch entfällt unter anderem, wenn die findende Person beim betreffenden Betrieb beziehungsweise der Behörde beschäftigt ist oder ihre Ablieferungspflicht verletzt.

Hast du selbst etwas im Zug verloren, hilft die Anleitung Deutsche Bahn Fundservice: Verlust richtig melden. Die Bearbeitungs- oder Versandgebühren eines Fundservices sind nicht mit dem Finderlohn zu verwechseln.

6. Beispiele aus dem Alltag

Schlüsselbund

Der Materialwert gewöhnlicher Schlüssel ist häufig niedrig, ihr praktischer Nutzen aber hoch. Die Berechnung nach Marktwert kann deshalb wenig aussagekräftig sein. Ein freiwillig angebotener Betrag kann eine faire Anerkennung sein. Notwendige Kosten für eine vereinbarte Rücksendung werden getrennt betrachtet.

Smartphone oder Laptop

Entscheidend ist der aktuelle Wert des konkreten gebrauchten Geräts. Persönliche Daten erhöhen den objektiven Sachwert nicht automatisch. Prüfe Modell, Alter und Zustand und trenne Finderlohn von belegten Rückgabekosten.

Koffer mit Inhalt

Bei einem Koffer können Gepäckstück und nachweisbarer Inhalt relevant sein. Unbelegte oder offensichtlich überhöhte Inhaltsangaben eignen sich nicht für eine verlässliche Berechnung. Wurde der Koffer in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden, gilt die Sonderregel des § 978.

Brille oder Hörgeräte-Etui

Brille und Hörgerät können einen hohen persönlichen Nutzen besitzen. Für die Berechnung kommt es dennoch auf den konkreten Sachwert beziehungsweise bei rein persönlichem Wert auf billiges Ermessen an. Bei einem Verlust helfen die Checklisten Brille verloren und Hörgerät oder Hörgeräte-Etui verloren.

7. Finderlohn freiwillig vorab anbieten

Du kannst bereits vor einem Verlust in einer Fundnachricht eine freiwillige Belohnung ankündigen. Formuliere klar, wann sie gelten soll, und versprich nur einen Betrag, den du tatsächlich zahlen möchtest.

Beispiel:

Danke, dass du meinen Gegenstand gefunden hast. Für die erfolgreiche Rückgabe biete ich 20 Euro Finderlohn und übernehme vorher vereinbarte notwendige Versandkosten.

Oder ohne festen Betrag:

Danke für deine Nachricht. Einen angemessenen Finderlohn und notwendige Rückgabekosten vereinbaren wir direkt miteinander.

Eine freiwillige Formulierung ersetzt bei einem Streit nicht die rechtliche Einordnung des Einzelfalls. Halte bei wertvollen Gegenständen Betrag, Versand und Übergabe kurz schriftlich fest.

8. Wie returnthis den Finderlohn unterstützt

Bei returnthis kannst du nach der Aktivierung eines QR-Codes einen optionalen Finderlohn in deiner Fundnachricht angeben. Die findende Person scannt den Code oder gibt die Nummer ein und erreicht eine Fundseite.

Du bestimmst, welche Angaben sichtbar sind, zum Beispiel Vorname, Foto, Beschreibung und Finderlohn. E-Mail-Nachrichten werden über Proxy-Adressen vermittelt. Eine Telefonnummer erscheint nur, wenn du sie selbst freigibst.

returnthis zahlt den Finderlohn nicht aus und entscheidet keinen gesetzlichen Anspruch. Findende und besitzende Person vereinbaren Zahlung und Übergabe direkt. Die Fundmarke funktioniert ohne App, Batterie und monatliche Gebühren, sendet aber keinen Standort und garantiert keine Rückgabe.

QR-Fundmarken mit optionaler Finderlohn-Nachricht ansehen

Für die Rechtslage in der Schweiz gibt es den getrennten Ratgeber Finderlohn in der Schweiz. Die dortigen Regeln dürfen nicht auf Deutschland übertragen werden.

9. Sichere Übergabe

  • Lass die abholende Person ein nicht öffentlich genanntes Merkmal beschreiben.
  • Teile Wohnadresse, Ausweiskopie oder Kontodaten nicht unnötig vorab.
  • Nutze bei Unsicherheit ein Fundbüro, eine Polizeidienststelle oder einen öffentlichen Ort.
  • Vereinbare Versandart, Kosten und Finderlohn schriftlich.
  • Zahle keine unerwarteten Gebühren über unbekannte Links.
  • Dokumentiere bei wertvollen Gegenständen Übergabe und Betrag.

Besteht Diebstahlsverdacht, eine Drohung oder Streit über einen erheblichen Wert, hole dir professionelle rechtliche beziehungsweise polizeiliche Unterstützung.

Fazit

Der gesetzliche Finderlohn in Deutschland beträgt fünf Prozent bis 500 Euro und drei Prozent vom darüber liegenden Wert. Notwendige Aufwendungen können zusätzlich erstattungsfähig sein. In öffentlichen Behörden und Verkehrsmitteln gilt ab 50 Euro eine besondere Regel mit der Hälfte des normalen Finderlohns.

Eine klare Kennzeichnung und eine realistische Fundnachricht erleichtern die Kontaktaufnahme. Sie ersetzen weder Fundanzeige noch rechtliche Klärung und versprechen keine Rückgabe.

Häufige Fragen

Wie viel Finderlohn gibt es bei 1.000 Euro Wert?

25 Euro für die ersten 500 Euro plus 15 Euro für die weiteren 500 Euro. Das ergibt 40 Euro.

Muss Finderlohn immer bezahlt werden?

Ein Anspruch setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Er ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die findende Person ihre Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Gibt es unter zehn Euro keinen Finderlohn?

§ 965 befreit bei einem Wert von höchstens zehn Euro von der behördlichen Anzeige, wenn die empfangsberechtigte Person unbekannt ist. Das ist nicht dasselbe wie eine pauschale Aussage zum Finderlohn. Eine bekannte berechtigte Person ist zu informieren.

Wie hoch ist der Finderlohn im Zug?

Bei einem Fund in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt § 978 BGB: Ab einem Wert von 50 Euro beträgt der Anspruch die Hälfte des normalen Finderlohns, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Zahlt returnthis den Finderlohn aus?

Nein. Ein optional angekündigter Finderlohn wird zwischen findender und besitzender Person direkt vereinbart und bezahlt.

Quellen

Aktualisiert August 12, 2026